Finanzierung
Unsere Leistungen werden bei einer Verordnung durch einen Fach- oder Hausarzt zum grössten Teil von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
Sie bezahlen den üblichen Anteil Selbstbehalt von 10%.
Die Verordnungen erneuern wir in der Regel alle 3 – 6 Monate.
Seit 1.1.2011 gilt in der Schweiz die neue Pflegefinanzierung für ambulante Pflegeleistungen, welche in den Kantonen zt. unterschiedlich umgesetzt wird. Für Basel-Stadt gilt folgende Regelung mindestens bis Ende 2011:
Die ambulanten Pflegekosten werden auf 3 Träger aufgeteilt.
- Kostenträger Krankenkasse Grundversicherung.
- Kostenträger Klient (der Klient erhält direkt eine Rechnung über max. 8.- pro Tag an dem eine Behandlung stattfindet)
- Kostenträger Kanton
Untenstehend entnehmen Sie die Tarife und Kostenverteilung für den Kanton BS.
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Tarife |
Normkosten |
KVG- Beitrag |
Eigen- beitrag |
Restfinanzierung Kanton/Gemeinden |
||
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1. Std. |
Ab 2. Std. |
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1. Std. |
Ab 2. Std. |
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Abklärung/Beratung |
96.00 |
80.00 |
79.80 |
8.00 |
8.20 |
0.20 |
|
Behandlungspflege |
90.00 |
80.00 |
65.40 |
8.00 |
16.60 |
14.60 |
|
Grundpflege |
80.00 |
70.00 |
54.60 |
8.00 |
17.40 |
15.40 |
Wir informieren Sie gerne über die Details der Rechnungsstellung, bzw. Vorgehensweisen für Menschen mit geringem Einkommen.
Fahrzeiten gehören nicht zum Leistungskatalog und werden deshalb nicht verrechnet.
Spezielles:
Für Klienten aus dem Kanton BL gilt im Jahr 2011 die bisherige Regelung (Kostenübernahme zu 90% durch die Krankenkasse, 10% Selbstbehalt)
ANMELDUNG
Sie Können uns telefonisch oder per mail kontaktieren. Wir rufen Sie so rasch wie möglich zurück oder nehmen per mail Kontakt auf.
Möglichst frühzeitige Anmeldungen ermöglichen eine gute Planung und erleichtern Uebergänge.
Selbstverständlich bieten wir alle unsere Dienste auch ohne ärztliche Verordnung an. Die Kosten werden dann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Tarif für diese Beratungen beträgt Fr. 98.- / h.
Beschwerdewesen
Bei Unstimmigkeiten steht die kantonale Ombudsstelle zur Verfügung: Frau lic.jur. Regula Diehl, Basler Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex, Rümelinsplatz 14/Postfach 959 4001 Basel, Tel 061 269 80 98.
