Meine Leistungen werden bei einer Verordnung durch einen Fach- oder Hausarzt von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Sie bezahlen den üblichen Anteil Selbstbehalt von 10% und einen Klientenanteil (je nach Kanton abweichend; z.B. in BS maximal 8.- / Termin).
Die Verordnungen erneuer ich in der Regel alle 3 – 6 Monate.
Seit 1.1.2011 gilt in der Schweiz die neue Pflegefinanzierung für ambulante Pflegeleistungen, welche in den Kantonen zT. unterschiedlich umgesetzt wird. Für Basel-Stadt gilt folgende Regelung:
Die ambulanten Pflegekosten werden auf 3 Träger aufgeteilt.
Tarife | Normkosten | KVG-Beitrag | Eigenbeitrag | Restfinanzierung Kanton/Gemeinden |
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Zeit | 1. Std. | Ab 2. Std. | 1. Std. | Ab 2. Std. | ||
Abklärung/Beratung | 96.00 | 80.00 | 79.80 | 8.00 | 8.20 | 0.20 |
Behandlungspflege | 90.00 | 80.00 | 65.40 | 8.00 | 16.60 | 14.60 |
Grundpflege | 80.00 | 70.00 | 54.60 | 8.00 | 17.40 | 15.40 |
Ich informiere Sie gerne über die Details der Rechnungsstellung, bzw. Vorgehensweisen für Menschen mit geringem Einkommen. Fahrzeiten gehören nicht zum Leistungskatalog und werden deshalb nicht verrechnet.
Spezielles:
Für Klienten aus dem Kanton BL gilt ab 2013: Kostenübernahme zu 90% durch die Krankenkasse, 10% Selbstbehalt + Eigenleistungsbeitrag von max. 8.- pro Tag, an dem eine Behandlung stattfindet.