Finanzierung

Meine Leistungen werden bei einer Verordnung durch einen Fach- oder Hausarzt von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Sie bezahlen den üblichen Anteil Selbstbehalt von 10% und einen Klientenanteil (je nach Kanton abweichend; z.B. in BS maximal 8. Fr. / Termin). Die Verordnungen erneuere ich in der Regel alle 3 – 6 Monate.
Seit 1.1.2011 gilt in der Schweiz die neue Pflegefinanzierung für ambulante Pflegeleistungen, welche in den Kantonen z.T. unterschiedlich umgesetzt wird. Für Basel-Stadt gilt folgende Regelung: Die ambulanten Pflegekosten werden auf 3 Träger aufgeteilt.

  1. Kostenträger Krankenkasse Grundversicherung (10% Selbstbehalt).
  2. Kostenträger Klient (der Klient erhält direkt eine Rechnung über max. 7.65 Fr. pro Tag an dem eine  Behandlung stattfindet)
  3. Kostenträger Kanton

Tarife und Kostenverteilung für den Kanton BS

Tarife
 
Normkosten KVG-Beitrag Eigenbeitrag Restfinanzierung
Kanton/Gemeinden
Zeit 1. Std. Ab 2. Std.     1. Std. Ab 2. Std.
Abklärung/Beratung 96.00 Fr. 80.00 Fr. 76.90 Fr. 7.65 Fr. 11.45 Fr.  3.10 Fr.
Behandlungspflege 90.00 Fr. 80.00 Fr. 63.00 Fr. 7.65 Fr. 19.35 Fr. 17.00 Fr.
Grundpflege 80.00 Fr. 70.00 Fr. 52.60 Fr. 7.65 Fr. 19.75 Fr. 17.40 Fr.

Ich informiere Sie gerne über die Details der Rechnungsstellung, bzw. Vorgehensweisen für Menschen mit geringem Einkommen. Fahrzeiten gehören nicht zum Leistungskatalog und werden deshalb nicht verrechnet. Selbstverständlich biete ich alle Dienste auch ohne ärztliche Verordnung an. Die Kosten werden dann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Für Klienten aus dem Kanton BL gilt ab 2020

Die Normkosten sind etwas tiefer, Kostenübernahme zu 90% durch die Krankenkasse, 10% Selbstbehalt + Eigenleistungsbeitrag von max. 7.65 Fr. pro Tag, an dem eine Behandlung stattfindet.